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Der Kreistag als die Vertretung der Einwohner und das wichtigste politische Organ des Landkreises Biberach, entscheidet über alle Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen. Er ist zuständig in allen Fällen, die nicht durch Gesetz oder durch die vom Kreistag beschlossene Hauptsatzung dem Landrat übertragen sind. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest, überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt bei Missständen für deren Beseitigung. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der leitenden Mitarbeiter des Landkreises.
Der Kreistag besteht seit der Kreistagswahl 2019 aus 57 Kreisräten sowie dem Landrat Mario Glaser als Vorsitzenden. Seine Vorgänger von 2006 - 2022 waren Dr. Heiko Schmid, von 1992 - 2006 Peter Schneider und von 1973 - 1992 Wilfried Steuer.